Auszug der Tageskarte für die Teiche im Berkeltal Gescher
Der Erlaubnisschein ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen staatlichen Fischereischein.
Inhaber des staatlichen Jugendfischereischeines dürfen nur in Begleitung und Beisein einer Person mit Sportfischerprüfung (Fischereischein) angeln.
Angelzeit beträgt maximal 24 Stunden
Erlaubt ist:
- das Angeln mit einer Rute mit Einzelhaken auf Friedfisch
- Angelzeit ist von 6°° Uhr bis 22°° Uhr
- das Anfüttern während des Angeln in Maßen
- das Mitnehmen von 1 Karpfen, 3 Aalen, 2 Schleien, 5 Rotaugen oder Rotfedern,
- 1 Karausche oder Giebel, andere Arten unbegrenzt.
Verboten ist:
- das Angeln auf Raubfisch (Hecht, Zander, Barsch)
- das Angeln mit Köderfisch und Fischfetzen
- das Angeln von 22°° Uhr bis 6°° Uhr
- das Hältern und Mitnehmen von untermaßigen Fischen
- das Angeln mit Mehrfachhaken (Zwilling, Drilling) auch mit Naturköder
- das Auslegen von Reusen und Aalschnüren
- das Senken mit der Senke
- das Eisangeln und das Anlegen von Eislöchern
Mindestmaße:
Karpfen 35 cm
Schleie 30 cm
Aal 40 cm
Den Fischereiaufsehern sind auf Verlangen die für das Gewässer gültigen Papiere, wie Erlaubnisschein und staatlicher Fischereischein, vorzulegen.
Die Fischereiaufseher sind berechtigt, die an der Angel befindlichen Haken und Köder zu überprüfen.
Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.