Die Verbandskarten für die Ems und den Gesamterlaubssschein für die Verbandsgewässer ( Kanäle, Lippe , diverse
Seen) sind nun bei Karl-Heinz-Saalmann erhältlich.
- Natürlich nur für Vereinsmitglieder mit gültigem staatlichen Fischereischein-
Die Verbandskarten für die Ems und den Gesamterlaubssschein für die Verbandsgewässer ( Kanäle, Lippe , diverse
Seen) sind nun bei Karl-Heinz-Saalmann erhältlich.
- Natürlich nur für Vereinsmitglieder mit gültigem staatlichen Fischereischein-
Hallo Jungs, Hallo liebe Eltern,
es ist wieder soweit. Die diesjährige Tour zum Forellenhof steht an. Dieses Jahr geht es zum Forellenhof Schoel in Schermbeck
Treffen:
Wann: Samstag, den 21.03.2015 um 06.30 Uhr
Wo: Parkplatz Huesker, Fabrikstraße, 48712 Gescher
Angelbeginn: ca. 07.30 Uhr
Angelende: ca. 16.00 Uhr
Beitrag pro Person: 15,- €
Für das leibliche Wohl wird durch ein Frühstück und ein Grillen am Teich gesorgt. Nun fehlen nur noch die dicken Forellen.
Väter oder Mütter welche sich zur Begleitung zur Verfügung stellen, werden natürlich auch versorgt und sind wie immer gerne gesehen.
Anmeldungen bitte bis Montag dem 16.03.2015 bei Tobias Jansing (015118465612) oder Marcel Wedmann(015164029813). Auch Väter oder Mütter welche uns begleiten möchten, geben uns bitte bis dahin bescheid! Damit niemand den Weg zu Fuß gehen muss, würden wir uns freuen wenn sich Väter oder Mütter als Fahrer zu verfügung stellen.
Bitte denkt an einem Schlagholz und an einem Messer zum Waidgerechten töten der Fische. Setzkescher zum hältern sind verboten, bringt einen Eimer zum lagern der Fische mit.
Bei Fragen stehen wir Euch gerne zur Verfügung!
Teilnahme nur für Vereinsmitglieder des ASV Gescher!
Bis dahin eure Jugendwarte Tobias und Marcel
Petri Heil
Auszug aus www.kostenlose-urteile.de:
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das sogenannte Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang ("Drill") lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt.
Nähere Infos vom Verwaltungsgericht Münster findet ihr hier :<hier klicken>