Auszug aus www.kostenlose-urteile.de:
Das Verwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass das sogenannte Trophäenfischen, bei dem große Fische nach einem Angelvorgang ("Drill") lebend aus dem Wasser gehoben, ohne Betäubung oder Tötung vom Angelhaken gelöst, gemessen, vor einer Kamera präsentiert und anschließend wieder in das Gewässer gesetzt werden, gegen Vorschriften des Tierschutzgesetzes verstößt.
Nähere Infos vom Verwaltungsgericht Münster findet ihr hier :<hier klicken>